Zusatzversorgung
(Gericht überprüft Praxis der Zusatzversorgungskassen)
Wir haben im Beitrag vom 08.08.2011 mitgeteilt, dass wir Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung vorbereiten.
Wir sind der Auffassung, dass die Zusatzversorgungskassen zu einer zeitnahen Umsetzung der Neuregelung verpflichtet sind.
Nachdem Abmahnungen an die Zusatzversorgungskassen erfolglos blieben, haben wir gerichtliche Pilotverfahren auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben.
Über den Fortgang dieser Verfahren werden wir berichten.
Die rechtliche – insbesondere verfassungsrechtliche – Überprüfung der zu erwartenden neuen Bescheide bleibt hiervon unberührt.
Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.
Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. April 2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie bereits mitgeteilt, in dem am 28. April 2011 ergangenen Beschluss festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe verfassungswidrig ist.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie andere Zusatzversorgungskammern wurden in der Zwischenzeit von Versicherungsnehmerinnen zur Umsetzung dieses klaren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sowie um entsprechende Neuberechung ihrer Versorgungspunkte aufgefordert.