Zusatzversorgung
Die Rechtsfragen zum Zusatzversorgungsrecht berühren gleichzeitig verfassungsrechtliche, versicherungsrechtliche, arbeits- und tarifrechtliche sowie sozialrechtliche Gesichtspunkte. Unsere Rechtsanwältssozietät betreut deshalb Mandate auf dem Gebiet des Zusatzversorgungsrecht im Rechtsanwaltsteam.
Rechtsanwalt Heckert ist seit mehreren Jahrzehnten auf dem Gebiet des Zusatzversorgungsrechts tätig und begleitete eine Vielzahl von Versicherten bereits in Streitverfahren anläßlich der früheren Satzungsänderungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit Sitz in Karlsruhe.
Zu versicherungsrechtlichen Fragen wird er von seinem Sozius, Herrn Rechtsanwalt Klohe, zu arbeitsrechtlichen und insbesondere tarifrechtlichen Fragen von seinem Sozius Rechtsanwalt Baumgarte unterstützt.
Rechtsanwalt Klohe ist spezialisiert auf Fragen des Versicherungsrechts, Rechtsanwalt Baumgarte ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifvertragsrechts spezialisiert.
Rechtsanwalt Heckert ist Gründungsmitglied der bundesweiten Rechtsanwaltskooperation für Zusatzversorgungsrecht. Er vertritt laufend gerichtlich und außergerichtlich eine Vielzahl von Arbeitgebern im öffentlichen Dienst, darunter in gerichtlichen Pilotverfahren zur Rechtswidrigkeit der Gegenwertforderungen der VBL bei Austritt eines beteiligten Arbeitgebers sowie zur Rechtswidrigkeit der Sanierungsgeldforderungen der VBL.
Mehr über unsere Anwälte erfahren Sie hier:
www.rae-heckert.de/rechtsanwaelte