Zusatzversorgung
Wie in unserem Blogbeitrag vom 22.10.2012 berichtet, bleiben die derzeit zugehenden Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift nach unserer Einschätzung rechtswidrig.
Wir vertreten in einer Vielzahl von Verfahren betroffene Versicherte auch in der nun anstehenden neuerlichen Auseinandersetzung mit den Zusatzversorgungskassen.
Sollten Sie ebenfalls betroffen sein und uns beauftragen wollen, bitten wir um Zusendung der folgenden Unterlagen nebst der im Informationsbogen erbetenen Anlagen.
Wichtige Hinweise / häufige Fragen:
a) Bei bestehender Rechtsschutzversicherung:
Geben Sie bitte im Informationsbogen Ihre Rechtsschutzversicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer an. Kostenpflichtige Schritte werden wir nur im Rahmen einer vorherigen Rechtschutzerteilung vornehmen. Bei Auftragserteilung werden wir Rechtsschutz von hieraus einholen, falls Sie uns mit einer Erstberatung oder Vertretung beauftragen (vgl. Informationsbogen).
Falls eine Rechtschutzzusage bereits vorliegt, bitten wir um Ihre Unterrichtung und Mitteilung der Schadensnummer.
Vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungsbeträge sind allerdings von Ihnen zu tragen.
b) Bei fehlender Rechtsschutzversicherung
Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Erstberatung (vgl. Informationsbogen).
Bei weitergehender Vertretung werden wir Sie vor Ausbringung kostenpflichtiger außergerichtlicher Schritte über die entstehenden Kosten informieren. Im Fall einer beabsichtigten Klage werden wir Ihnen ebenfalls vorab die voraussichtlichen Kosten mitteilen.
c) Erstberatung zur Überprüfungsberechnung
Alternativ bietet unserer Sozietät an, Ihnen vorab eine rechtliche Erstberatung hinsichtlich etwaiger Rechtsmittel gegen die von den Zusatzversorgungskassen zur Startgutschrift erteilten Überprüfungsberechnungen zu erteilen.
Hierfür liquidieren wir ein pauschales Beratungshonorar in Höhe von 100 € inkl. MWSt. (vgl. Informationsbogen).
Für eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung – auch im Falle einer Erstberatung – bitten wir um Zuleitung des ausgefüllten Informationsbogens sowie der Vollmacht (mit Angabe Ihres Auftragsumfangs).
Sollte in einem früheren Prozess bereits eine fiktive Alternativberechnung für Ihre Ansprüche nach alter Satzung erfolgt sein, bitten wir Sie, diese ebenfalls zu zuleiten.
Die Zuleitung der Unterlagen kann im Postwege, per Fax oder eingescannt als Email-Anhang erfolgen.
Viele Mitglieder der Interessengemeinschaft haben uns auch insoweit als langjährige Mandanten bereits umfänglich Unterlagen zugeleitet, was wir selbstverständlich berücksichtigten. Dennoch sind wir im Hinblick auf die Vielzahl der Mandate auch in diesem Fall um Übermittlung des Informationsbogens. Selbstverständlich müssen dann bereits eingereichte Unterlagen nicht nochmals nachgereicht werden.
Bitte öffnen Sie durch Klicken auf die Bezeichnung der Dokumente die PDF-Version derselben, drucken diese aus und senden diese ausgefüllt und unterschrieben per Fax an 0721 91367-10), als Email-Anhang an mail@rae-heckert.de oder postalisch an Rechtsanwälte Heckert und Kollegen, Postfach 110620, 76056 Karlsruhe.
Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch auf dem Postweg zu. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf über:
Tel: 0721 91367-0
Fax: 0721 91367-10
E-Mail: mail@rae-heckert.de
Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht),
Martin Baumgarte (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Matthias Müller (Fachanwalt für Strafrecht)
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe
Tel. 0721 / 91 36 70
Fax 0721 / 91 36 7- 10
Mail vh@rae-heckert.de
Web www.rae-heckert.de