Das Portal

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Arbeitnehmer in allen Fragen des Zusatzversorgungsrechts.

Dieses Portal für Arbeitnehmer soll einen Überblick über die im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung (VBL/ZVK) bestehenden Rechtsprobleme sowie unsere prozessuale und beratende Tätigkeit auf dem Gebiet der Zusatzversorgung geben.

 
Die derzeit sicherlich brennendsten juristischen und wirtschaftlichen Fragen stellen sich im Bereich der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe, sowie den anderen Zusatzversorgungseinrichtungen in Umsetzung zum 01.01.2002 erfolgten Systemänderung erteilten sogenannten Startgutschriften sowie der sich hierauf stützenden Folgebescheide, insbesondere der ergangenen Betriebsrentenbescheide.
 
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit Sitz in Karlsruhe sowie die anderweitigen Zusatzversorgungseinrichtungen haben mit Wirkung zum 01.01.2002 eine Systemänderung ihres Versicherungswerkes vorgenommen.
 
Der Transfer der nach den früheren Satzungen erworbenen Rentenanwartschaften erfolgte im Wege sogenannter Startgutschriften, die nunmehr die Versicherungsanwartschaften in versicherungsmathematischen Punkten ausweisend.
 
Umfängliche Überprüfungen haben ergeben, dass sich hinter diesen Startgutschriften teilweise massive Kürzungen der Rentenanwartschaften verbergen, die Einbußen bis zu 80% der Rentenanwartschaften erreichen.
 
Unsere Rechtsanwaltssozietät ist im Prozesswegen in einer Unzahl von Fällen gegen die den versicherten Arbeitnehmern erteilte Startgutschriften angetreten.
 
Wir würden insoweit auf unsere Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts sowie die in Vorbereitung befindliche Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg verweisen.
 
Die Dinge sind indessen unverändert – auch nach über 8 Jahren seit der Systemänderung – noch nicht rechtsmäßig gerichtet.
 
Die versicherten Arbeitnehmer haben teilweise in jahre- und jahrzehntelanger Arbeit Rentenanwartschaftsrechte bei den Zusatzversorgungseinrichtungen erworben. Sie haben hierfür lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Umlagen an die Zusatzversorgungseinrichtungen abgeführt. Die Arbeitnehmer setzen sich unverändert gegen Kürzungen ihrer erdienten Rentenanwartschaften nachhaltig zur Wehr. Gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen zum Schutze der Zusatzversorgungsrechte der Arbeitnehmer sind unverändert geboten.
 
Für alle noch offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns über das Kontaktformular dieser Homepage oder einfach per E-Mail an: Startgutschrift@rae-heckert.de.
 

Lesen Sie auch unsere Einführung in die Problematik der Zusatzversorgung

 

 

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