Zusatzversorgung
Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.
Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. April 2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.
Nachdem die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie andere Zusatzversorgungskassen diesen eindeutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts trotz Abmahnung nicht umgesetzt haben und bislang keine Neugerechnung der Versorgungspunkte de betroffenen Versicherungsverhältnisse vorgenommen haben, hatten wir mehrere Pilotklagen erhoben. Das Amtsgericht Karlsruhe hat diese Klagen nun zugesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Klohe, Evelyn Wettstein, Joachim Städter
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
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