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Sehr geehrter Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
 
wir dürfen Sie wie folgt aktuell informieren:
 
1. Gründung Interessengemeinschaft Zusatzversorgung
 
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Vertretung zusatzversicherter Arbeitnehmer ist die Erkenntnis gewachsen, dass eine erfolgreiche Interessenvertretung durch Bündelung der Rechtsinteressen der Zusatzversicherten verstärkt wird.
 
Wir meinen, dass hierzu bedauerlicherweise eine alleinige Interessenvertretung durch die Gewerkschaften nicht ausreicht. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die Gewerkschaften diesen Auftrag in den letzten Jahren nicht hinreichend erfüllt haben.
 
So sind z.B.

F.A.Z. Artikel über BGH-Urteil zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat in den Ausgaben vom Sa/So 23./24.07.2016 über das im März ergangene neue Urteil des Bundesgerichtshofs zur betrieblichen Zusatzversorgung berichtet.

Der Bundesgerichtshof hat bekanntlich im Piloturteil vom 09.03.2016 beanstandet, dass die in seinem Urteil vom 14. November 2007 festgestellte Ungleichbehandlung auch durch die Neuregelung der Satzung für eine Vielzahl rentenferner Versicherter nicht beseitigt wird.

Die den rentenfern Versicherten erteilten Startgutschriften wurden deshalb als verfassungswidrig erkannt.


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