VBL unterliegt vor dem Bundesverfassungsgericht, Neuberechung kann verlangt werden

Eine erhebliche Zahl von bei der VBL Versicherten kann ihre Versorgungsbezüge neu berechnen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. April 2011 (Aktenzeichen 1 BvR 1409/10) entschieden, dass die Nichtanrechnung von Mutterschutzzeiten als Umlagemonate für die Zusatzversorgung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. 

Damit gilt auch für Mutterschutzzeiten, die zeitlich vor dem 17. Mai 1990 liegen, was für nachherige Mutterschutzzeiten schon seit 2005 galt: 

Mutterschutzzeiten sind ausnahmslos als Umlagezeiten zu berücksichtigen !


F.A.Z. Artikel über BGH-Urteil zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat in den Ausgaben vom Sa/So 23./24.07.2016 über das im März ergangene neue Urteil des Bundesgerichtshofs zur betrieblichen Zusatzversorgung berichtet.

Der Bundesgerichtshof hat bekanntlich im Piloturteil vom 09.03.2016 beanstandet, dass die in seinem Urteil vom 14. November 2007 festgestellte Ungleichbehandlung auch durch die Neuregelung der Satzung für eine Vielzahl rentenferner Versicherter nicht beseitigt wird.

Die den rentenfern Versicherten erteilten Startgutschriften wurden deshalb als verfassungswidrig erkannt.


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