Kostenfreie Erstprüfung der Startgutschrift

Die in Vollzug der Systemänderung nach dem 01.01.2002 von der Versorgungsanstalt des Bundes und der änder (VBL) in Karlsruhe sowie den anderen Zusatzversorgungskassen ergangenen Bescheide/Startgutschriften sind teilweise rechtswidrig.

 
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Pilotentscheidung vom 14.11.2007 (siehe Menüpunkt Rechtsprechung - Bundesgerichtshof) festgestellt, dass die in rentenfernen Fällen ergangenen Startgutschriften rechtswidrig und deshalb unverbindlich sind.
 
Auch die bei beitragsfrei Versicherten nach § 80 VBLS n.F. ergangenen Startgutschriften werden nach der Rechtsprechung des Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe als rechtswidrig angesehen.
 
Auch wenn die Gerichte die Neufassung verfassungskonformer Regelungen in die Hände der Tarifparteien gelegt haben, müssen sich die Versicherten nicht allein auf die bereits seit längerer Zeit schwebenden Tarifverhandlungen verweisen lassen.
 
Sie können vielmehr hinsichtlich der ergangenen Bescheide von ihrer Zusatzversorgungskasse bereits jetzt klarstellende Erklärungen verlangen.
 
Dies gilt um so mehr in den Fällen, in welchen rentenfern Versicherte zwischenzeitlich bereits Betriebsrentenbescheide erhalten haben.
 
Zur Unterscheidung von rentenfern und rentennah Versicherten lesen Sie hier, verweisen wir auf den Menüpunkt Systemänderung - Rentenferne und rentennahe Jahrgänge.
 
Aus den vorgenannten Gründen bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstprüfung (Grundsatzprüfung, keine Detailprüfung) der an Sie ergangenen Startgutschrift und/oder des Betriebsrentenbescheides an.
 
Falls Sie dies wünschen, bitten wir um Ihre kurze Rückmeldung an die e-mail-Adresse startgutschrift@rae-heckert.de sowie um Zuleitung des fraglichen Bescheides im Original oder in Kopie.
 
Wir werden dann schnellstmöglich auf Sie zukommen.
 
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